Unsere Reisebedingungen Stand Oktober 2025
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
die Dr. Hofmann Holiday Service GmbH (nachfolgend „HOHOL“) unterliegt bei der Vermittlung einzelner Reiseleistungen – insbesondere Ferienhäusern/Bungalows – seit dem 01.07.2018 nicht mehr dem Pauschalreiserecht.
Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen dem Kunden und HOHOL zustande kommenden Vertrages. Sie gelten insbesondere für die Buchung einer Ferienunterkunft im FKK- Feriendorf Club Corsicana mit Tropica. Mit der Buchung erkennt der Kunde diese Bedingungen auch für alle von ihm mit angemeldeten Personen als verbindlich an.
Für Pauschalreisen (z. B. Flugpauschalreisen) gelten die §§ 651a–y BGB sowie untenstehende Reisebedingungen. In diesem Fall erhält der Kunde vor Vertragsschluss das gesetzlich vorgeschriebene Formblatt. Kundengelder für Pauschalreisen oder verbundene Leistungen sind gemäß § 651k BGB bei der tourVERS in Hamburg abgesichert (siehe Ziffer 2.3). Die Vorschriften der §§ 651a–y BGB finden keine Anwendung, wenn lediglich eine einzelne Reiseleistung – etwa eine Bungalowreservierung – gebucht wird; in diesem Fall besteht keine Informationspflicht in Form des Pauschalreise-Informationsblatts.
Fährtickets, Hotels, Linienflüge und Mietwagen vermittelt HOHOL ausschließlich als Fremdleistungen. Für diese Leistungen übernimmt HOHOL keine Haftung; es gelten ausschließlich die Geschäfts- und Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Die entsprechenden Bedingungen werden dem Kunden im Angebot mitgeteilt.
1. Vertragsschluss, Reisebestätigung
1.1. Mit der schriftlichen Reiseanmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Reisevertrags ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die HOHOL dem Kunden die Buchung sowie den Reisepreis schriftlich (E-Mail, postalisch) bestätigt. Für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich die zum Reisezeitraum gültigen Beschreibungen und Preisangaben im Prospekt bzw. auf www.club-corsicana.de maßgeblich.
1.2. Ist die vom Kunden gewünschte Buchung nicht möglich und unterbreitet HOHOL ein Alternativangebot, ist HOHOL an dieses Angebot für 10 Tage gebunden, sofern im Angebot keine abweichende Frist genannt wird. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Alternativangebot innerhalb dieser Frist schriftlich annimmt.
1.3. HOHOL vermittelt Leistungen externer Anbieter (z. B. Airlines, Reedereien, Hotels). Ändern diese vor Abschluss der Buchung Preise oder wesentliche Leistungsbestandteile, informiert HOHOL den Kunden hierüber unverzüglich. Die geänderten Angaben werden Grundlage des Angebots; ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde die geänderten Bedingungen ausdrücklich akzeptiert.
1.4. Eine vom Kunden vorgenommene Vorreservierung für die nächste Saison ist für beide Vertragspartner nur dann verbindlich, insofern sie von der HOHOL schriftlich bestätigt wurde. Folglich ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von € 150,- p.P. (max. jedoch € 400,-) bis spätestens den 1. November eines Jahres auf das Konto der HOHOL zu leisten- hiermit wird die Vorreservierung vom Gast bestätigt. Änderungen des Reisetermins sind nur nach vorheriger Absprache mit der HOHOL möglich.
2. Anzahlung, Restzahlung, Unterlagen, Bearbeitungsentgelt, Kundengeldabsicherung
2.1. Die Anzahlung von 15 % des Reisepreises ist innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung zu leisten. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Abweichende Zahlungsfristen für einzelne Leistungen (z. B. Fährtickets) sind in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Buchungen ab 4 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtpreis sofort fällig. Die Reiseunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang per E-Mail übermittelt. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf die Reiseleistung. Gehen die Unterlagen nicht spätestens 7 Tage vor Reisebeginn zu, hat der Kunde HOHOL unverzüglich zu informieren.
2.2. Serviceentgelte (in Euro):
– Buchungen Club Corsicana / Tropica: 5,– pro Person
– Fährtickets: bei Vorliegen einer Bungalowreservierung gebührenfrei
– Linienflugtickets: 35,– je Hin-/Rückflug, 25,– je einfachem Flug
2.3. Fall Pauschalreisen: Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vor Beendigung der Pauschalreise nur gefordert oder entgegengenommen werden, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Aushändigung des Sicherungsscheins ist die Anzahlung (15 %) innerhalb von 10 Tagen, die Restzahlung 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Die Kundengelder sind gemäß § 651 k BGB, bei der tourVERS in 22453 Hamburg, Telefon 040-2442880 versichert.
3. Leistungen, Preise, bestätigte Bungalowkategorie
3.1. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die Leistungsbeschreibungen und Preisangaben auf www.club-corsicana.de bzw. im Prospekt sowie die hierauf bezugnehmende Reisebestätigung. Verbrauchsabhängige Nebenkosten und Zusatzleistungen (z. B. TV, Safe) sind, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht im Reisepreis enthalten und vor Ort zu entrichten.
3.2. Es wird ausschließlich die gebuchte Bungalowkategorie bestätigt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Bungalownummer besteht nicht. Kundenwünsche werden unverbindlich entgegengenommen.
3.3. Kommt der Kunde den vereinbarten Zahlungsfristen nicht nach, ist HOHOL nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 4.7 zu verlangen, sofern kein Reisemangel vorliegt.
3.4. Die gebuchte Unterkunft darf nur mit der in der Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung genannten Anzahl an Personen belegt werden. Die gebuchten An- und Abreisetermine sind verbindlich.
3.5. Bei Schlüsselübergabe kann HOHOL eine angemessene Kaution in bar verlangen. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt nach ordnungsgemäßer, gereinigter Rückgabe der Unterkunft und des Inventars; in Einzelfällen per Überweisung nach Abreise.
4. Ersatzperson, Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Bearbeitungsentgelt
4.1. Eine Änderung der reisenden Person ist nur auf Anfrage und vorbehaltlich der jeweiligen Bedingungen möglich (Umbuchungsgebühr 30 €). Bei Flugtickets ist eine Namensänderung in der Regel nicht möglich; es muss ein neues Ticket ausgestellt werden.
4.2. HOHOL kann den Eintritt des Dritten ablehnen, wenn dieser die vertraglichen Reisevoraussetzungen nicht erfüllt.
4.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende HOHOL als Gesamtschuldner für den Reisepreis und alle tatsächlich entstandenen, angemessenen Mehrkosten. HOHOL darf diese Mehrkosten nur verlangen, wenn sie nachweislich entstanden sind.
4.4. HOHOL ist verpflichtet, dem Reisenden die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten nachzuweisen.
4.5. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung unter Angabe der Rechnungsnummer bei der HOHOL.
4.6. Tritt der Kunde zurück oder erscheint er nicht zur Reise, verliert HOHOL den Anspruch auf den Reisepreis. HOHOL kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von HOHOL zu vertreten ist und am Reiseziel keine außergewöhnlichen, unvermeidbaren Umstände vorliegen, die die Durchführung erheblich beeinträchtigen.
4.7. HOHOL erhebt folgende Entschädigungspauschalen ( unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn)
| für Club Corsicana und Tropica Die Stornokosten werden in % des Gesamtreisepreises berechnet. |
Bungalow eigene Anreise |
Pauschalreisen/ Fluganteil |
|---|---|---|
| bis 60 Tage vor Reisebeginn | 20% | 20% /100% |
| 59 - 30 Tage vor Reisebeginn | 25% | 25% /100% |
| 29 - 15 Tage vor Reisebeginn | 40% | 40% /100% |
| 14 - 7 Tage vor Reisebeginn | 65% | 65% / 100% |
| ab 6 Tage vor Reisebeginn | 85% | 85% / 100% |
| 1 Tag vor Reisebeginn oder no show | 100% | 100% / 100% |
| Nach Antritt der Reise und bei vorzeitiger Abreise ist keine Erstattung mehr möglich. |
4.8. Wird die gebuchte Reise nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung teilweise storniert (z. B. Verkürzung des Aufenthalts), gilt dies als No-Show. Für die stornierten Reisetage fallen 100 % Stornogebühren an.
4.9. Auf Wunsch des Kunden nimmt HOHOL, soweit möglich, Änderungen der Buchungsbestätigung (Umbuchungen) vor, z. B. Änderungen des Reisetermins. Bis 60 Tage vor Reiseantritt wird für eine Umbuchung pauschal eine Gebühr von 50 € pro Bungalow erhoben. Spätere Umbuchungen werden wie ein Rücktritt mit anschließender Neuanmeldung berechnet. Für die Bearbeitung/Umbuchung von bereits gebuchten Fährtickets, Mietwagen oder Flugtickets (sofern möglich) wird ein Bearbeitungsentgelt von 10 € erhoben. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten oder Aufzahlungen zum gültigen Preis werden gesondert berechnet.
4.10. Bearbeitungsentgelt bei Stornierung eines Mietwagens : 50.- Euro bei Stornierung vor Anreise.
5. Versicherungen
5.1. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, die die Kosten einer Stornierung vor Reiseantritt bei Krankheit oder Unfall abdeckt.
Wir weisen auf die Möglichkeit und Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen hin, insbesondere
• einer Reiserücktrittskostenversicherung
• einer Reiseabbruchversicherung.
Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle für Versicherungsvermittlungen:
Sollten Sie im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung Anlass zur Beschwerde haben, so können Sie sich an diese außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann) wenden:
Versicherungsombudsmann e. V.,
Postfach 080632, 10006 Berlin,
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Homepage: www.versicherungsombudsmann.de
6. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
6.1. HOHOL kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände (z. B. Naturkatastrophen, Krieg) die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen oder unmöglich machen. Der Rücktritt ist unverzüglich zu erklären.
6.2. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf den Reisepreis. Bereits gezahlte Beträge werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt erstattet.
6.3. HOHOL kann entstandene Bearbeitungskosten berechnen. Bei Einzelleistungen beträgt das Serviceentgelt 40 € pro Person, maximal 100 € pro Buchung.
7. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
7.1. Mängelanzeige: Das Objekt gilt als mangelfrei, sofern der Reisende festgestellte Mängel (z. B. unzureichende Reinigung, Schäden) nicht unverzüglich meldet.
7.2. Adressat: Mängel sind zuerst an den Hauseigentümer zu richten. Ist dieser nicht erreichbar, an einen örtlichen Vertreter oder direkt an HOHOL bzw. die in der Reisebestätigung genannte Kontaktstelle.
7.3. Abhilfe: Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Erfolgt diese nicht innerhalb angemessener Frist, darf der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Kosten verlangen. Bei dringender oder verweigerter Abhilfe ist keine Fristsetzung nötig. HOHOL kann eine gleichwertige Ersatzunterkunft anbieten.
Forderungen wegen Reisemängeln sind innerhalb von 14 Tagen nach Reiseende schriftlich geltend zu machen.
Schadensersatz wird nur für unmittelbare Schäden geleistet; Folge- und immaterielle Schäden sind ausgeschlossen.
8. Beschränkung der Haftung
8.1. Die Haftung von HOHOL für nicht schuldhaft verursachte Schäden, die keine Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt.
8.2. HOHOL haftet nicht für Leistungsstörungen oder Schäden bei eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichneten Angeboten (z. B. Fährtickets).
8.3. Für Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet HOHOL bis 4.091 € pro Kunde und Reise; übersteigt der Reisepreis 1.364 €, gilt die Begrenzung auf den dreifachen Reisepreis.
8.4. Gesetzliche oder vertragliche Haftungsbeschränkungen aus internationalen Übereinkommen gelten entsprechend auch für HOHOL.
8.5. Mängel sind unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zu melden. Unterbleibt die Anzeige schuldhaft, entfällt ein Minderungsanspruch. Reiseleiter sind nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
8.6. Gepäckverluste oder -schäden bei Flügen sind sofort mittels P.I.R.-Meldung bei der Fluggesellschaft anzuzeigen; ohne Anzeige bestehen keine Ansprüche.
8.7. HOHOL übernimmt keine Verantwortung für Inhalte verlinkter externer Webseiten; dafür ist ausschließlich der Betreiber verantwortlich.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1. Ansprüche nach § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Die gesetzlichen Hemmungsregelungen gelten uneingeschränkt.
Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder wegen grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Pflichtverletzungen verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
10.1. HOHOL informiert vor der Buchung über allgemeine Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen des Reiseziels.
10.2. Der Reisende ist selbst verantwortlich für gültige Reisedokumente, erforderliche Impfungen sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften.
10.3. EU-Staatsangehörige benötigen für Reisen nach Frankreich, Italien, Österreich und die Schweiz einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
11.GERICHTSSTAND
11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HOHOL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2. Der Kunde kann HOHOL nur am Unternehmenssitz gerichtlich in Anspruch nehmen.
11.3. Diese Bestimmungen gelten, soweit nicht nach deren Veröffentlichung zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes vorsehen.
11.4. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt die Wirksamkeit des Reisevertrags im Übrigen nicht.
11.5. HOHOL kann den Vertrag wegen offensichtlicher Druck- oder Rechenfehler anfechten.
12. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutz bearbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung unter https://club-corsicana.de/datenschutzerklaerung.html
13. VERANSTALTER
Dr. Hofmann Holiday Service GmbH (HOHOL)
Telefon 0 81 52 / 10 59
Web: www.club-corsicana.de
Bahnhofstraße 20 in 82211 Herrsching
Eingetragen: HRB München 45426
Ust.Id.Nr.: DE 128.221.435
Geschäftsführer: L.A. Hofmann, Svea Helder
Stand: Oktober 2025