Unsere Reisebedingungen Stand Oktober 2023

Sehr geehrter Kunde, sehr geehrte Kundin,

Die Dr. Hofmann Holiday Service GmbH (im Folgenden HOHOL genannt) unterliegt nach den seit dem 01.07.2018 gültigen reiserechtlichen Vorschriften, für die Vermittlung von Ferienhäusern nicht mehr dem Pauschalreiserecht.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen dem Kunden und der HOHOL zu Stande kommenden Reisevertrags. Sie gelten insbesondere für gebuchte Einzelleistungen (z.B. Buchung eines Bungalows). Jeder Kunde erkennt mit der Reiseanmeldung für sich und für die von ihm mitangemeldeten Personen diese Bedingungen als allein verbindlich an.

Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der HOHOL für eine Pauschalreise (z.B. Flugpauschalreise) regelt sich nach den §§ 651 a-y des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) zzgl. der nachfolgenden Reisebedingungen, die die gesetzlichen Bestimmungen ausfüllen und ergänzen. Vor Abschluss des Pauschalreisevertrags geht dem Kunden mit dem Angebot das entsprechende Informationsblatt zu. Kundengelder für eine Pauschalreise oder der Buchung verbundener Leistungen sind bei der tourVers in Hamburg gesichert, siehe Punkt 2.3. Die Reisebedingungen nach §§ 651a-y ff. BGB gelten ausdrücklich nicht, wenn der Reisende keine Pauschalreise, sondern lediglich eine einzelne Reiseleistung, z.B. eine Bungalowreservierung im Club Corsicana, bei der HOHOL bucht. Eine Informationspflicht in Form des entsprechenden Informationsblattes besteht in diesem Falle nicht.

Buchungen für Fähre, Hotel, Linienflug und Mietwagen werden von der HOHOL lediglich als Fremdleistung vermittelt. Für diese Leistungen übernimmt HOHOL keinerlei Haftung. Grundlage sind die Geschäftsbedingungen/Stornobedingungen der jeweiligen Leistungsträger. Siehe Punkt 5.3.

1. Vertragsschluss, Reisebestätigung
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die in schriftlicher Form zu erfolgen hat, bietet der Kunde der HOHOL den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Für die HOHOL wird der Reisevertrag erst dann verbindlich, wenn sie dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt hat. Für Umfang und Art der im Rahmen des Reisevertrages von der HOHOL zu erbringenden Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben im Katalog bzw. auf der Internetseite der HOHOL (www.club-corsicana.de), die für den Reisezeitraum gültig sind.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der HOHOL vom Inhalt der Reiseanmeldung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von HOHOL vor, an das HOHOL für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche und schriftliche Erklärung annimmt. Diese Bindungsfrist gilt nicht für Flug,-Fähr,-und Mietwagenangebote.
1.3. Eine vom Kunden vorgenommene Vorreservierung für die nächste Saison ist für beide Vertragspartner nur dann verbindlich, insofern sie von der HOHOL schriftlich bestätigt wurde. Folglich ist vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von € 150,- p.P. (max. jedoch € 400,-) bis spätestens den 1. November eines Jahres auf das Konto der HOHOL zu leisten- hiermit wird die Vorreservierung vom Gast bestätigt. Änderungen des Reisetermins sind nur nach vorheriger Absprache mit der HOHOL möglich.

2. Anzahlung, Restzahlung, Unterlagen, Bearbeitungsentgelt, Kundengeldabsicherung
2.1. Innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises zu leisten, maximal jedoch Euro 500,–. Die Restzahlung wird 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Für bestimmte Leistungen (z.B. Fährtickets) gelten abweichende Zahlungsbedingungen, welche gesondert in der Rechnung gekennzeichnet sind. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort fällig. Mit Bezahlung des Restbetrages erhält der Kunde seine Reiseunterlagen per E-Mail als PDF-Dateien. Ohne Bezahlung des gesamten Reisepreises besteht für den Reiseteilnehmer kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch die HOHOL. Sollten die Reisedokumente nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, ist die HOHOL unverzüglich zu informieren.
2.2. Serviceentgelt in Euro: Club Corsicana / Tropica: 4.00,– pro Person
Fährtickets ohne gleichzeitige Reservierung eines Bungalows: 15,- pro Ticket (Flex-Tarif), 25.- pro Ticket (TO-Tarif)
Linienflugtickets: 35,-/Flug bei Hin-und Rückflug, 25,-/Flug bei One-Way-Flug
2.3.
Fall Pauschalreisen: HOHOL darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung einer Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines innerhalb von 10 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises fällig. Die Restzahlung ist 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Unsere Kundengelder für die Buchung einer Pauschalreise sind, gemäß § 651 k BGB, bei der tourVERS in 22453 Hamburg, Telefon 040-2442880 versichert.

3. Leistungen, Preise, bestätigte Bungalowkategorie
3.1. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich vorrangig aus den Leistungsbeschreibungen und Preislisten auf der Webseite von HOHOL (www.club-corsicana.de) bzw. der Katalogausschreibung sowie auf den darauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung des Kunden. Diese werden ggf. ergänzt durch die entsprechenden Passagen der Reisebedingungen von HOHOL. Verbrauchsabhängige Nebenkosten oder solche für von Ihnen gewünschte Zusatzleistungen (TV, Safe, etc.) sind in der Regel nicht im Reisepreis eingeschlossen. Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes erwähnt ist, sind sie unmittelbar vor Ort zu zahlen.
3.2. HOHOL bestätigt immer nur die gebuchte Bungalowkategorie, nicht jedoch eine bestimmte Bungalownummer innerhalb der gebuchten Kategorie. Eine bestimmte gewünschte Nummer kann bei der Buchung gerne angegeben werden, für deren Erfüllung ist eine Garantie jedoch ausgeschlossen.
3.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist HOHOL berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Vertrag aufzulösen. Als Entschädigung kann HOHOL den Kunden mit Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 5.3 belasten, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt ein Reisemangel vorliegt.
3.4. Der gebuchte Bungalow darf nur von der in der Leistungsbeschreibung angegebenen und in der Bestätigung aufgeführten Anzahl von Erwachsenen und Kindern bewohnt werden. Die angegebenen An- und Abreisetermine sind bindend.
3.5. Bei Übergabe der Schlüssel kann ein angemessener Betrag (Kaution) als Sicherheit für evtl. Schäden oder vor Ort zu zahlende, verbrauchsabhängige Nebenkosten verlangt werden. Die Kaution wird in der Regel bar in Euro hinterlegt. Die Rückzahlung oder Verrechnung erfolgt, wenn die Wohneinheit und das Inventar bei Beendigung des Aufenthaltes in ordnungsgemäßem Zustand und gereinigt zurückgegeben worden sind. In einzelnen Fällen kommt es vor, dass die Kaution erst nach Abreise der Kunden per Überweisung zurückerstattet wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. HOHOL behält sich vor, ausgeschriebene und bestätigte Reisepreise wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten, so kann die HOHOL den Preis wie folgt erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann vom Reisenden der Erhöhungsbetrag verlangt werden.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen geforderten Zusatzkosten durch die Zahl der Sitzplätze des Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Zusatzbetrag für den Einzelplatz kann vom Reisenden verlangt werden. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Reisepreisänderung informieren wir den Reisenden unverzüglich. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam.
4.2. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt ohne Kosten vom Reisevertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen.
4.3. HOHOL ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch E-Mail oder SMS) klar und verständlich zu informieren.
4.4. Erhebliche Vertragsänderungen sind nicht einseitig und nur unter den konkreten Voraussetzungen des § 651g BGB vor Reisebeginn zulässig, über die der Veranstalter ausdrücklich z.B. durch E-Mail, Fax, SMS oder in Papierform zu unterrichten hat. Der Reisende kann zurücktreten oder die angebotene Vertragsänderung bzw. Ersatzreise innerhalb der Annahmefrist des Veranstalters annehmen. Ohne fristgemäße Erklärung des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.
4.5. Wird die erhebliche Änderung oder die Ersatzreise angenommen, so hat der Reisende Anspruch auf Minderung (§651m Abs. 1 BGB), wenn die Ersatzreise nicht mindestens gleichwertig ist. Ergeben sich durch die Änderung für den Veranstalter geringere Kosten, so sind dem Reisenden die geringeren Kosten zu erstatten (§ 651m Abs. 2 BGB).

5. Ersatzperson, Rücktritt durch den Reisegast, Umbuchung, Bearbeitungsentgelt
5.1. Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall bei Zugang nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn schriftlich erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem (Pauschal-)Reisevertrag eintritt (Umbuchungsgebühr 30.-). Bei gebuchten Flugtickets ist eine Namensänderung i.d.R. nicht möglich, so dass ein neues Ticket ausgestellt werden muss.
5.2. HOHOL kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
5.3. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Reisende dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind.
5.4. Der Veranstalter hat dem Reisenden nachzuweisen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
5.5.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber HOHOL unter Angabe der Rechnungsnummer zu erklären. Die Rücktrittserklärung ist dabei in schriftlicher Form abzugeben. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei HOHOL in 82211 Herrsching, Bahnhofstr. 26.
5.6. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert HOHOL den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann HOHOL eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von HOHOL zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen: Umstände sind außergewöhnlich oder unvermeidbar, wenn sie nicht der Kontrolle der HOHOL unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
5.7. HOHOL hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen ( wobei Ihnen der Nachweis, dass im Zusammenhang mit Ihrem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind, unbenommen bleibt ) unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn wie folgt festgelegt:

für Club Corsicana und Tropica
Die Stornokosten werden in % des
Gesamtreisepreises berechnet.
Bungalow
eigene Anreise
 
Pauschalreisen/
Fluganteil
bis 60 Tage vor Reisebeginn 20% 20% /100%
59 - 30 Tage vor Reisebeginn 25% 25% /100%
29 - 15 Tage vor Reisebeginn 40% 40% /100%
14 - 7 Tage vor Reisebeginn 65% 65% / 100%
ab 6 Tage vor Reisebeginn 85% 85% / 100%
1 Tag vor Reisebeginn oder no show 100% 100% / 100%
Nach Antritt der Reise und bei vorzeitiger Abreise
ist keine Erstattung mehr möglich.
   

Für Flüge, die zu tagesaktuellen Preisen gebucht wurden, ist bei einer Stornierung der volle Fluganteil (100%) abzüglich zu erstattender Steuer und Gebühren fällig. Die Stornogebühren für die weiteren gebuchten Reiseleistungen (inkl. Unterkunft) unterliegen der o.g. Stornostaffel.
In einzelnen Fällen können abweichende Stornobedingungen gelten. Auf diese weisen wir in diesem Fall in unserem Angebot ausdrücklich hin.

für Corsica Ferries / Moby Lines Fährtickets gilt: Stornokosten
TO Tarif: gegen Gebühr umbuchbar, nicht erstattbar immer 100%
Standard Tarif: gegen Gebühr umbuchbar, nicht erstattbar immer 100%
FLEX Tarif : umbuchbar und erstattbar Stornokosten
Flextarif
bis zu einem Monat vor Abfahrt 10%
bis 48 Std. vor Abfahrt 20%
bis 1 Std. vor Abfahrt 50%
ab dann und bei no-show und ohne Stornierung 100%

Keine Erstattung gibt es nach Abfahrt oder bei nachträglicher Umbuchung der PKW – oder Kabinenkategorie sowie bei wetterbedingten Umbuchungen. Es gelten immer die gültigen Bedingungen der Corsica Ferries oder Moby Lines.Tickets zum Tarif Standard: können bei Zahlung eines Betrages von 30€ zuzüglich eventueller Preisdifferenzen modifiziert werden. Sie können aber nicht erstattet werden, weder teilweise noch vollständig. Bitte beachten: Die Ihnen vor der definitiven Reservierung per E-Mail mitgeteilten Preise sind tagesaktuelle Preise. Diese Preise können sich jederzeit ändern.

5.8.
Der Gesamtticketpreis der Fähre wird von HOHOL auf den nächsten vollen Euro gerundet, z.B.: 232,76 Euro wird mit 233.- Euro in Rechnung gestellt.
5.9. Teilweise Stornierung (z.B. Verkürzung der gebuchten Reise um einige Tage) nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung des gebuchten Aufenthalts wird wie eine No-Show berechnet = 100% Stornogebühren für die stornierten Reisetage.
5.10. Auf Ihren Wunsch nimmt HOHOL, soweit durchführbar, eine Abänderung der Buchungsbestätigung (Umbuchung) vor. Als Umbuchungen gelten z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft. Bis 60 Tage vor Reiseantritt wird dafür pauschal eine Umbuchungsgebühr von 50,– pro Bungalowbuchung erhoben, spätere Umbuchungen werden wie ein Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung berechnet. Bei Bearbeitung/Umbuchung eines bereits gebuchten Fährtickets/Mietwagens oder Flugtickets wird ein Bearbeitungsentgelt von € 10.- berechnet. Gegenüber Leistungsträgern (z.B. Fluggesellschaften) entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet (die Gebühren des jeweiligen Leistungsträgers). Hier kann auch eine Aufzahlung zum gültigen Preis fällig werden.
5.11. Abweichende Stornierungsbedingungen für Linienflugtickets: Diese Stornokosten variieren je nach den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Stornokosten für Flugtickets der Germanwings oder Lufthansa: 100%.
5.12. Stornogebühr für Mietwagenbuchungen : 50.- Euro bei Stornierung vor Anreise.

Bitte schließen Sie unbedingt eine Rücktrittsversicherung ab, die die Kosten einer Stornierung vor Reiseantritt im Versicherungsfalle ( bei Unfall oder Krankheit ) abdeckt. Unter Punkt 13 finden Sie unseren Stornoschutz und die Bedingungen.

6. Rücktritt durch die HOHOL wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
6.1. Wird eine ausgeschriebene oder behördlich festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist HOHOL berechtigt, die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. HOHOL behält sich vor, die Reisen auch unter der angegebenen Mindestteilnehmerzahl durchzuführen.
6.2. Ist die Mindestteilnehmerzahl nach Ziff. 6.1. nicht erreicht und will der Veranstalter zurücktreten, hat der Veranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tage.
6.3. Tritt HOHOL vom Vertrag zurück, verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. HOHOL ist infolge des Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat die Rückerstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, zu leisten.

7. Kündigung bei schwerer Störung durch den Reisenden – Mitwirkungspflichten
7.1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Veranstalter und/oder die Reisenden nicht mehr zumutbar ist. Dies gilt entsprechend auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält. Dem Veranstalter steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben insofern unberührt.
7.2. Der Reisende soll die ihm zumutbaren Schritte (z.B. Information des Veranstalters) unternehmen, um drohende ungewöhnlich hohe Schäden abzuwenden oder gering zu halten.

8. Rücktritt des Veranstalters bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen
8.1. HOHOL kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Naturkatastrophen, Krieg) die Erfüllung des Vertrags erheblich erschwert oder unmöglich wird und HOHOL den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis vom Rücktrittsgrund erklärt.
8.2. Durch den Rücktritt verliert HOHOL den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, ist zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet und hat insofern unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, die Rückerstattung zu leisten.
8.3. HOHOL behält sich vor, Kosten, die im Rahmen der bisherigen Vertragsabwicklung bereits entstanden sind, in Rechnung zu stellen. Dieses Serviceentgelt beläuft sich bei gebuchten Einzelleistungen auf € 40,00 p.P., max. jedoch pauschal € 100,00.

9. Reisemängel, Rechte und Obliegenheiten des Reisenden
9.1.Mängelanzeige durch den Reisenden: Das Ferienobjekt wird Ihnen mangelfrei übergeben. Sofern Sie gleichwohl unzureichende Reinigung, Schäden oder Mängel feststellen sollten, obliegt es Ihnen, diese Umstände unverzüglich zu reklamieren, da anderenfalls von einer mangelfreien Übergabe des Ferienobjekts ausgegangen wird und das Reklamationsrecht damit verwirkt ist.
9.2. Adressat der Mängelanzeige: Reisemängel sind während der Reise in erster Linie beim Hauseigentümer zu melden. Ist dieser nicht erreichbar, so ist der Mangel an einen Repräsentanten, z.B. die Vertretung vor Ort, zu melden. Ist ein Vertreter nicht erreichbar oder vorhanden, sind Reisemängel direkt bei der HOHOL oder der in der Reisebestätigung angeführten Kontaktstelle/Reisevermittlung anzuzeigen (E-Mail, Fax, Telefonnummern ergeben sich aus der Reisebestätigung).
9.3. Abhilfeverlangen und Selbstabhilfe: Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Wenn der Hauseigentümer, ein Repräsentant oder ein HOHOL-Vertreter nicht innerhalb der vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist abhilft, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Wird die Abhilfe verweigert oder ist sie sofort notwendig, bedarf es keiner Frist. Die Abhilfe kann nur verweigert werden, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. HOHOL darf Ihnen im Zuge einer Nacherfüllung nach eigenem Ermessen auch ein qualitätsmäßig gleichwertiges Alternativhaus zur Verfügung stellen. Sollten Sie sich durch die stattgefundene Nacherfüllung nicht zufrieden gestellt sehen, so müssen Sie Ihre Forderungen spätestens 14 Tage nach Vertragsende gegenüber HOHOL schriftlich geltend machen. Im Rahmen eines Schadensersatzes werden nur direkte Schäden erfasst, hingegen keine
Folgeschäden. Sowohl für diese als auch immaterielle Schäden haften weder HOHOL noch der Hauseigentümer noch dessen Repräsentant.

10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung von HOHOL für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
10.2. HOHOL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Buchung eines Fährtickets), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen für den Reisenden eindeutig gekennzeichnet wurden.
10.3. Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet HOHOL je Kunde und Reise jeweils bis Euro 4.091,–. Liegt der Reisepreis jedoch über 1.364,– Euro, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.4. Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von HOHOL Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann HOHOL sich bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
10.5. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung von HOHOL zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Reiseleiter sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
10.6. Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
10.7. Für den Inhalt und die Richtigkeit von Webseiten, die mit der Webseite www.club-corsicana.de verlinkt sind, übernehmen wir keine Verantwortung. Für den Inhalt ist allein der jeweilige Seitenbetreiber zuständig.

11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1. Die in § 651 i Absatz 3 BGB bezeichneten Ansprüche des Pauschalreisenden verjähren in zwei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Die gesetzlichen Vorschriften zur Hemmung der Verjährung (§§ 203 ff. BGB) gelten auch in diesem Fall uneingeschränkt.
Die Verjährung von Ansprüchen des Kunden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen der Dr. Hofmann Holiday Service GmbH, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Dr. Hofmann Holiday Service GmbH sowie aus anderen gesetzlichen Vorschriften als dem § 651 i Abs. 3 BGB (z. B. nach den §§ 241 Abs. 2, 311, 832 ff. BGB) richtet sich jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
12.1.
Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden vor der Reiseanmeldung über allgemeine Pass- und Visumerfordernisse einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslands (einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Änderungen).
12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht, wenn HOHOL nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
12.3. Staatsangehörige der Staaten der Europäischen Gemeinschaft benötigen zur Einreise nach Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. In einem Kinderausweis muss die Nationalität, z.B. „deutsch“ eingetragen sein. Bitte geben Sie uns immer vor einer definitiven Buchung Ihre Staatsangehörigkeit durch, damit wir Sie entsprechend über die Bestimmungen informieren können.

13. Reiserücktrittsversicherung inkl. Reiseabbruch-Versicherung
13.1 Bei einer Buchung empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittskostenversicherung ( auch mit Corona-Ergänzungsschutz möglich) direkt bei der Buchung mit abzuschließen. Das bringt Ihnen nochmal mehr Ruhe und Sicherheit. Gerne lassen wir Ihnen bei Interesse detaillierte Informationen und Preise zukommen.
13.2 Der Abschluss der Versicherung muss bei der Buchung der Reise schriftlich erfolgen oder bis max. 28 Tage vor Reisebeginn. Die RRV mit Selbstbehalt (SB) (= 20% der Stornokosten zahlt der Kunde ) oder ohne Selbstbehalt (=ohne SB) ersetzt die Kosten einer Stornierung, die vor Reiseantritt, oder aufgrund einer vorzeitigen Beendigung der Reise entstehen.
Die RRV ersetzt Ihnen die Stornogebühren ( sofern ein versicherter Rücktrittsgrund wie z.B. plötzliche Erkrankung, Unfall, Tod, unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes, etc. vorliegt), sofern die Prämie einbezahlt, nach Erkrankung die Hohol umgehend informiert und eine Erkrankung durch ein ärztliches Attest belegt wurde.

Abwicklung:
Die RRV gilt als abgeschlossen, wenn sie dem Kunden auf der Rechnung bestätigt und berechnet ist.
Im Stornofalle ist die HOHOL unverzüglich schriftlich zu informieren. Krankheitsbedingte Stornierungen sind mit einem Arztattest zu belegen. HOHOL sendet dem Kunden entsprechende Formulare zur Abwicklung zu.
13.2. Prämienberechnung: ist pro Familie oder Objekt (z.B. Bungalow oder Ferienwohnung).
Als Familie gelten = maximal zwei (2) Erwachsene ( unabhängig vom Verwandtschaftsverhältnis ) und mindestens ein mitreisendes Kind ( bis max. 25 Jahre). Als Objekt gilt eine Ferienwohnung oder ein Bungalow. Sollten daher bei mehreren Reisenden nur einzelne Personen vom Reisevertrag zurücktreten, tritt die gebuchte RRV nicht in Kraft- die dadurch für die übrigen Reisenden entstandenen Mehrkosten sind von den zurückgetretenen Personen zu tragen. Eine evtl. gebuchte Fähre ist mitversichert, wenn sie auf unserer Rechnung aufgeführt ist.

Kontaktdaten der Beschwerde- und Schlichtungsstelle für Versicherungsvermittlungen:
Sollten Sie im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung Anlass zur Beschwerde haben, so können Sie sich an diese außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsstelle (Ombudsmann) wenden:

Versicherungsombudsmann e. V.,
Postfach 080632, 10006 Berlin,
Telefon: 0800 3696000, Fax: 0800 3699000
E-Mail:
Homepage: www.versicherungsombudsmann.de

14.GERICHTSSTAND
14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und HOHOL findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.2. Der Kunde kann HOHOL nur an dessen Sitz verklagen.
14.3. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung in Kraft tretende gesetzliche Vorschriften keine andere Regelungen vorsehen.
14.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.5. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen HOHOL zur Anfechtung des Reisevertrages.

15. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Alle personenbezogenen Daten werden nach deutschen und europäischen Datenschutz bearbeitet. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung unter https://club-corsicana.de/datenschutzerklaerung.html

16. VERANSTALTER
Dr. Hofmann Holiday Service GmbH (HOHOL)
Telefon 0 81 52 / 10 59 Web: www.club-corsicana.de
Bahnhofstraße 20 in 82211 Herrsching
Eingetragen: HRB München 45426
Ust.Id.Nr.: DE 128.221.435
Geschäftsführer: L.A. Hofmann
Stand: Oktober 2023